Judoka tragen als Sportkleidung den „Judo-Gi“ – Jacke, Hose und Gürtel. Der Kenntnisstand des Judoka ist an den unterschiedlichen Farben seines Gürtels ersichtlich
Mudansha = Schüler-(Kyu-) Grade
Der Anfänger beginnt mit einem weißen Gürtel.
Kyu – Grade | Gürtelfarbe | Mindestalter |
9. Kyu | weiß | – |
8. Kyu | weiß-gelb | 7 Jahre |
7. Kyu | gelb | im 8. Lebensjahr |
6. Kyu | gelb – orange | im 9. Lebensjahr |
5. Kyu | orange | im 10. Lebensjahr |
4. Kyu | orange – grün | im 11. Lebensjahr |
3. Kyu | grün | im 12. Lebensjahr |
2. Kyu | blau | im 13. Lebensjahr |
1. Kyu | braun | im 14. Lebensjahr |
Die Vorbereitungszeit beträgt für Judoka bis 14 Jahre mindestens 6 Monate. Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind beträgt die Vorbereitungszeit bis zum 3. Kyu-Grad mindestens 3 Monate. Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die Vorbereitungszeit mindestens 6 Monate.
Es kann an einem Tag nur die Prüfung für einen Kyu-Grad abgelegt werden.
Yudansha = Meister-(Dan-)Grade
Hier unterscheiden wir zehn Dan-Grade :
Dan-Grad | Gürtelfarbe |
1. – 5. Dan | schwarz |
6. – 8. Dan | rot-weiß |
9. – 10.Dan | rot |
Zu Dan-Prüfungen werden Judoka zugelassen, die Inhaber der 1. Kyu sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Judoka, die mindestens 12 Punkte nach der Tabelle „Wettkampferfolge“ im DJB-Paß oder in der Wettkampferfolgskarte nachweisen, können bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres zur Dan- Prüfung zugelassen werden.
Gürtel oberhalb des 5. Dan können nicht durch Ablegen einer Prüfung erreicht werden. Sie werden ausschließlich verliehen. Auch der 2. bis 5. Dan-Grad kann verliehen werden. Für den 1. Dan muss in jedem Fall eine Prüfung abgelegt werden.
Eine höhere Graduierung als die zum 10. Dan wird weltweit nicht vorgenommen.
Folgende Vorbereitungszeiten sind einzuhalten:
1. Kyu –> 1. Dan | 2 Jahre |
1. Dan –> 2. Dan | 3 Jahre |
2. Dan –> 3. Dan | 4 Jahre |
3. Dan –> 4. Dan | 5 Jahre |
4. Dan –> 5. Dan | 6 Jahre |